Hinweisgeberschutzgesetz

Compliance.

Das Hinweisgebersystem bei LUXHAUS gibt Ihnen die Möglichkeit, uns über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Compliance Regeln zu informieren und somit zu deren Aufdeckung beizutragen.

Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Compliance-Regeln

Für LUXHAUS ist die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Compliance-Regeln von höchster Bedeutung. Verstöße müssen frühzeitig erkannt werden, um entsprechend gegenwirken zu können und mögliche Schäden abzuwenden.

Schwere Verstöße im Unternehmen

Damit schwere Verstöße im Unternehmen rechtzeitig erkannt werden und Hinweisen angemessen nachgegangen werden kann, hat LUXHAUS für seine Gesellschaften diverse Meldewege etabliert. Sowohl Mitarbeitende von LUXHAUS als auch Außenstehende können hier Hinweise auf Verstöße geben, das gilt sowohl für externe rechtliche Vorschriften als auch für interne Rechtlinien.

Auch Beschwerden wegen menschenrechtlicher oder umweltbezogener Risiken oder etwaiger Verletzungen der entsprechenden Sorgfaltspflichten gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) können auf diesem Wege zur Kenntnis gebracht werden.

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Kundenanliegen in Zusammenhang mit Ihrem Hausvertrag gedacht ist. Sollten Sie ein Anliegen bezüglich einer Leistung zu Ihrem LUXHAUS haben, stehen Ihnen gerne Ihre gewohnten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung.

Weitere Kontaktangaben finden Sie unter www.luxhaus.de/service/kundendienst.

Kontakt mit der zuständigen Compliance-Einheit

Wenn Sie konkrete, begründete Hinweise auf Rechtsverletzungen oder Regelverstöße bei LUXHAUS haben oder solche vermuten, haben Sie die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme über unseren Compliance Vertrauensanwalt

Hierbei handelt es sich um einen externen Rechtsanwalt – Herrn Martin Rößler – der Sie auch berät und auf Verlangen Ihre Identität schützt. Sie erreichen Herrn Rößler:


per E-Mail anhinweisgeber(at)luxhaus.de
 

über Herrn Rößler‘s Kanzlei:
Telefon: 
0911 810 40 20
Email: m.roessler(at)roessler-fuerth.de


per Brief an:
RA Kanzlei Rößler
Herr Martin Rößler persönlich
LUXHAUS Compliance
Königstraße 42
90762 Fürth


Website der Kanzlei Rössler Rechtsanwälte: https://www.roessler-fuerth.de/


Auch anonyme Hinweise sind möglich. In so einem Fall ergänzen Sie bitte möglichst viele Details und, sofern vorhanden, auch Unterlagen, die Ihren Verdacht stützen. Denn nur, wenn sich hinreichend konkrete Untersuchungsansätze und Möglichkeiten der Beweisführung ergeben, kann Ihr Hinweis letztlich etwas bewirken.

LUXHAUS geht allen Hinweisen nach. Im Zusammenhang mit deren Bearbeitung wird höchste Vertraulichkeit und Fairness im Umgang mit dem Hinweisgeber oder der Hinweisgeberin sichergestellt. Dies gilt auch für gegebenenfalls von einem Vorwurf betroffene Beschäftigte.

Vertraulichkeit und Hinweisgeberschutz

LUXHAUS behandelt Hinweise grundsätzlich vertraulich und schützt die Identität von hinweisgebenden Personen. Sofern es sich um einen Hinweis im Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes handelt, gelten die entsprechenden Regelungen.

LUXHAUS duldet keinerlei Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die in gutem Glauben einen Hinweis abgeben. Dies gilt auch dann, wenn eine Untersuchung die erhobenen Vorwürfe nicht bestätigt.

Wir ergreifen geeignete Maßnahmen, um mit allen erhaltenen Informationen sorgfältig umzugehen und die Interessen aller beteiligten Personen zu wahren. In bestimmten Fällen können Inhalte Ihrer Meldung zu Untersuchungszwecken an die für die Bearbeitung von Compliance-Hinweisen zuständigen Stellen weitergegeben werden.

Soweit eine Offenlegung erforderlich ist, beispielsweise zur Wahrung der Verteidigungsrechte des Betroffenen oder aufgrund rechtlicher Verpflichtungen, wird der zu informierende Personenkreis so eng wie möglich gehalten. Solche rechtlichen Verpflichtungen können etwa Behördenanfragen oder datenschutzrechtliche Informationspflichten sein.

Alle bereitgestellten Daten werden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen gemäß unserer Datenschutz-Grundsätze verarbeitet

Externe Meldestellen

Sie haben nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) alternativ die Möglichkeit, sich an externe Meldestellen zu wenden. Bedenken Sie jedoch dabei, dass Ihr Anliegen bei einer internen Meldung zügiger und direkt bearbeitet werden kann.

Zögern Sie nicht, die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner von Compliance unter den oben angegebenen Kontaktdetails für weitere Informationen zu den Meldewegen anzusprechen.

Mehr Informationen zu den Möglichkeiten einer externen Meldung finden Sie beim Bundesamt für Justiz unter BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de).