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Mit dem bevorstehenden Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes rücken energieeffiziente und besonders nachhaltige Neubauten weiter in den Mittelpunkt. Welche Vorgaben das Gesetz für diese Gebäudeklasse bereithält und ab wann sie gelten, erfahren Sie hier:
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Gesetz, das zum Ziel hat, die Energieeffizienz von Gebäuden, bei zunehmender Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Es trat am 1. November 2020 in Kraft und löste dabei das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab.
Das Gebäudeenergiegesetz legt Anforderungen an den Endenergiebedarf und den Primärenergiebedarf von Gebäuden fest. Es enthält Vorschriften für Neubauten, Bestandsgebäude sowie für bestimmte Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen. Ziel ist es, im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten zu agieren.
Das Gesetz legt unter anderem Mindestanforderungen für den Wärmeschutz, die Gebäudedichtheit, den Einsatz erneuerbarer Energien und die Anlagentechnik (Heizungs- und Lüftungssysteme) fest. Es legt die energetischen Mindeststandards für Neubauten und für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden fest. Darüber hinaus regelt das GEG auch die Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises für Gebäude und beinhaltet verschiedene staatliche Förderungen.
Kurz zusammengefasst: Ab dem Jahr 2024 müssen neu installierte Heizsysteme einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien aufweisen oder dahingehend umrüstbar sein.
Hausbesitzer haben verschiedene Optionen zur Auswahl: Sie können sich an ein (Fern-)Wärmenetz anschließen, eine Wärmepumpe verwenden, eine Stromdirektheizung einsetzen, eine Hybrid-Heizung wählen (zum Beispiel eine Kombination aus erneuerbaren Energien und einem Gas- oder Ölkessel) oder auf Solarthermie setzen. Darüber hinaus ist es laut dem Kompromiss der Koalition unter bestimmten Voraussetzungen auch weiterhin möglich, Gasheizungen zu installieren. Diese müssen jedoch zu mindestens 65 Prozent mit Biogas betrieben werden oder in Zukunft mit Wasserstoff (H2-Ready) betreiben werden können.
Ab Inkrafttreten des neuen GEG müssen Neubauten in neu erschlossenen Wohngebieten mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien für die Beheizung ausgestattet werden. Wenn sich Neubauten außerhalb solcher Gebiete befinden, ist die Installation von Gasheizungen möglich, vorausgesetzt, es besteht die Option zur Umstellung auf Wasserstoff oder Biogas.
Zusätzlich wurden von der Bundesregierung ein Gesetz für die kommunale Wärmeplanung auf den Weg gebracht das fest mit dem neuen GEG verzahnt ist.
Falls zusätzlich zu einem Wärmeplan auch ein Konzept für ein klimaneutrales Gasnetz vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, trotz der neuen Anforderungen weiterhin Gasheizungen einzubauen.
Ursprünglich war geplant, dass das neue Gebäudeenergiegesetz am 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Jedoch hat das Bundesverfassungsgericht vorläufig die Abstimmung über das neue Gesetz gestoppt. Die Ampel-Koalition hat sich gegen eine Sondersitzung während der Sommerpause entschieden – daher wird dies bis voraussichtlich Anfang September vertagt.