KfW-Wohneigentumsprogramm 124
Was wird beim KfW-Programm 124 gefördert? Wer hat Anspruch auf die Hausbau-Förderung? Welche Kosten werden...
Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude. Es wird hierbei in zwei Stufen unterschieden: Klimafreundliches Wohngebäude und Klimafreundliches Wohngebäude - mit QNG.
Ziel der neu ausgerichteten Neubauförderung ist die Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, die Verringerung des Primärenergiebedarfs in der Betriebsphase und die Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens.
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Folgende Stufen werden gefördert:
Mit dem Zusatz QNG wird eine Effizienzhaus-Stufe gekennzeichnet, bei der zusätzlich ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus" oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium bestätigt.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Investoren (Auftraggeber der Maßnahme) sowie Ersterwerber (der erstmalige Käufer) von neu errichteten, förderfähigen Wohngebäuden und Wohneinheiten bzw. Nichtwohngebäuden.
Mit dem Programm 297 werden klimafreundliche Neubauten gefördert, die zur Eigennutzung gebaut oder gekauft werden. Kapitalanleger, Investoren und alle die, die Immobilie vermieten wollen, beantragen die Neubau-Förderung über das Programm 298.
Die neue Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Krediten mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln ohne Tilgungszuschüsse.
Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten inklusive der Kosten der für den nutzungsunabhängigen Gebäudebetrieb notwendigen technischen Anlagen für das Gebäude. Förderfähig sind auch die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung einschließlich Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung.
Hierunter fällt auch die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten.
Wohngebäude
Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert, maximal
Kredithöchstbeträge, Laufzeit und Zinsbindung für die Kreditförderung Wohngebäude
Die Mindestlaufzeit des Kreditvertrags beträgt 4 Jahre.
Folgende Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:
Der Zinssatz orientiert sich für alle Antragsteller an der Kapitalmarktentwicklung und wird für die Dauer der ersten Zinsbindungsfrist festgeschrieben. Die Zinsverbilligung aus Bundesmitteln beträgt bis zu 4% p.a. des Kreditbetrages bei einer Laufzeit von 35 Jahren und 10 Jahren Zinsverbilligung.
Nichtwohngebäude
Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert, maximal
Klimafreundlicher Neubau (297):
Klimafreundlicher Neubau (298):
Die KfW hat offiziell bekanntgegeben, dass die Förderstufe EH 55 verlängert ist und spätestens zum 31.12.2026 endet. Es gilt: Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Der Kreditantrag ist vor Vorhabensbeginn zu stellen. Als Beginn eines Vorhabens gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags zum Bauvorhaben.
Abweichend gilt als Vorhabensbeginn der Beginn der Bauarbeiten vor Ort, wenn vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags ein dokumentiertes Beratungsgespräch beim Finanzierungspartner oder einem Finanzvermittler zum Vorhaben stattgefunden hat.
Ein Energieeffizienz-Experte ist verpflichtend für die Beantragung und Begleitung des Vorhabens einzubinden. Bei Beantragung der Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG bzw. Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG sind zusätzlich eine QNG-Zertifizierungsstelle und ein QNG-Nachhaltigkeits-Berater einzubeziehen.
Nach Durchführung des Vorhabens muss der QNG-Nachweis dem Energieeffizienz-Experten vorgelegt werden und verbleibt bei der Hausbank und dem Kunden.