Festpreisgarantie bei LUXHAUS

Sicherheit mit der

FESTPREISGARANTIE.

Festpreisgarantie

bei LUXHAUS.

Was ist die Festpreisgarantie?

Die Festpreisgarantie gibt den Bauherren eine „Garantie“ dafür, dass sich der Hauspreis - unter Beachtung von einigen Eckpunkten – für einen vorher bestimmten Zeitraum nicht mehr ändert.
Der große Vorteil: Der Preis bleibt auch bei unerwarteten Kostensteigerungen für einen vorher genau definierten Leistungsumfang gültig

 

Was bedeutet Festpreisgarantie für Bauherren?

Die Festpreisgarantie bedeutet für Bauherren zum einen Kostensicherheit – wie bereits oben geschrieben – zum anderen auch eine Finanzierungssicherheit. All das bietet Ihnen eine wichtige und große Konstante während des Bauprozesses in den verrückten Zeiten.

 

Wie lange läuft die Festpreisgarantie?

Auf den Vertragspreis gewährt LUXHAUS dem Auftraggeber eine Festpreisgarantie von 15 Monaten ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung seitens LUXHAUS zustande. Sofern die Geschäftsleitung oder deren Bevollmächtigten in der Verbraucherbauvertragsbestätigung neue Änderungen vornehmen, kommt der Verbraucherbauvertrag erst an dem Tag zustande, an dem der Auftraggeber die Änderungen angenommen hat. Voraussetzung für die Einhaltung der Festpreisgarantie ist, dass der Auftraggeber alle Liefervoraussetzungen spätestens 12 Wochen vor Ablauf der 15 Monate erfüllt, sowie die zu erbringenden Nachweise und Voraussetzungen rechtzeitig im Sinne der vertraglichen Regelungen durch den Auftraggeber erbracht bzw. erfüllt werden. Haben die Parteien vor dem Abschluss dieses Verbraucherbauvertrages einen Projektierungsvertrag abgeschlossen, ist für den Beginn der 15-monatigen Festpreisgarantie der Zeitpunkt des Vertragsschlusses des Projektierungsvertrages maßgeblich.

 

Was ist, wenn die Festpreisgarantie abläuft?

Sind die Voraussetzungen (wie oben beschrieben) nicht erfüllt, ist LUXHAUS ab dem ersten Tag nach Ablauf der 15 Monate zu einer Preiserhöhung berechtigt. Die Preisanpassung ist an die Entwicklung des „Preisindex für Einfamiliengebäude in vorgefertigter Bauart“ des Statistischen Bundesamtes gekoppelt, der vierteljährlich festgestellt und veröffentlicht wird. Ausgangspunkt für die Preisanpassung ist der Preisindex, der jeweils dem Berechnungszeitpunkt vorausgeht. 

 

Pressemitteilung vom Bundesverband Deutscher Fertigbau

„Hausbau mit Festpreisgarantie: Fertighäuser geben Bauherren Planungssicherheit“

„Planungssicherheit ist für dieses Großprojekt unbedingt nötig, damit Bauherren mit gutem Gefühl und der individuell passenden Finanzierung in diesen bedeutenden Lebensabschnitt gehen“, weiß Achim Hannott, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF). „Beim Fertighaus ist diese Planungssicherheit gegeben und garantiert.“

Trotz global gestörter Lieferketten und steigender Preise quer durch alle Warengruppen geben die Fertighaushersteller des BDF ihren Bauherren bei Vertragsabschluss weiterhin eine Festpreisgarantie.

 

„Fertighäuser gibt es individuell geplant zu einem Festpreis, der vertraglich vereinbart und festgehalten wird“, erklärt Hannott und betont: „Wer sich für ein Fertighaus eines unserer Mitgliedsunternehmen entscheidet, darf hohe Bau- und Ausführungsqualität sowie eine persönliche Rundum-Betreuung erwarten. Das Wichtigste aber ist: Fertighäuser werden auch weiterhin gebaut und Bauvorhaben erfolgreich abgeschlossen. Stillliegende Baustellen und monatelange Verzögerungen, weil Gewerke ihre Arbeiten aus Material- oder Personalmangel nicht abschließen können, gibt es im Fertighausbau nicht.“