KfW-Neubau-Förderung 2022

Wohngebäude-Kredit 261, Wohngebäude-Zuschuss 461

Hinweis: Zum 01.01.2023 treten folgende Änderungen der BEG-Förderung (Programm 261) sowohl für den Neubau als auch für die Sanierung in Kraft: 

Erweiterung Antragsberechtigung: Die Antragsberechtigung wird auf alle Investoren erweitert, damit ist eine Antragsstellung wieder ohne Auflassungsvormerkung möglich.

Verlängerung der Nachweisfrist für die Mittelverwendung: Die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ist innerhalb von 54 Monaten nach Zusage gegenüber der Hausbank einzureichen. Die Umsetzung der neuen Frist von 54 Monaten in den Zusageschreiben erfolgt aus technischen Gründen erst zum 23.02.2023, die bis dahin erteilten Zusagen werden im Nachgang mit einem gesonderten Schreiben berichtigt


Um aufgrund der wirtschaftlichen Lage Vorzieheffekte zu vermeiden und die KfW-Förderangebote weiterhin aufrecht zu erhalten, hat die KfW umfangreiche Anpassungen der BEG-Förderprogramme (Programme 261 & 262) mit Wirkung zum Donnerstag (28.07.2022) veröffentlicht. Es werden – wie im April 2022 festgelegt - nur noch Objekte mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG; NH40-Klasse) gefördert.

Bei BEG-Anträge, die bis zum Ablauf des 27.07.2022 bei der KfW vorliegen, werden die bisher geltenden Programmbestimmungen angewendet.

 

Ab 28.07.22 gilt für das Programm 261 folgende "Neubau-Förderung":

- Neuer Förderhöchstbetrag für das Effizienzhaus 40 NH:

  • 120.000 EUR pro Wohneinheit (alt: 150.000 EUR)
  • zuzüglich Kreditierung einmalig maximal 10.000 EUR Baubegleitungskosten
  • zuzüglich Kreditierung einmalig maximal 10.000 EUR Zertifizierungskosten

- Neuer Tilgungszuschuss für das Effizienzhaus 40 NH:

  • 5% (alt: 12,5%) auf max. EUR 120.000 pro Wohneinheit (6.000 EUR)
  • 50% auf max. EUR 10.000 Baubegleitungskosten (5.000 EUR)
  • 50% auf max. EUR 10.000 Zertifizierungskosten (5.000 EUR)

Hinweis: Das Programm 461 (reine Wohngebäude-Zuschussvariante) wird seit 24.Januar 2022 nicht mehr angeboten!

 

Aktuelle KfW-Konditionen (Stand 01.09.2023)

Wohngebäude Effizienzhaus (261)

10/10/10: 1,62 %

10/02/10: 0,16 %

20/03/10: 1,24 %

30/05/10: 1,50 %

Die Nummern der jeweiligen Laufzeitbänder beschreiben jeweils max. Laufzeit / max. Anzahl tilgungsfreie Jahre / Zinsbindung.


Wer hat Anspruch auf das KfW 261?

Gefördert wird der Neubau oder der Kauf eines Energieeffizienzhauses.

 

Welche Kriterien spielen beim NH-Zertifikat eine Rolle?

Ziel der NH-Zertifizierung ist es, den Anteil nachhaltig geplanter und produzierter Häuser zu erhöhen, um so einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung zu leisten.

Dazu gehört eine Vielzahl unterschiedlicher Aspekte, die in den so genannten „Steckbriefen“ zusammengefasst werden. Ganz zu Beginn steht allerdings die Bedarfsanalyse, bei der Ihre Wünsche und Bedürfnisse mit den Grundstücksgegebenheiten und den Budgetvorstellungen abgeglichen werden.

Dabei werden auch die für die NH-Zertifizierung relevanten Themen abgefragt und besprochen, die sich auf vier große Bereiche aufteilen:

  • Soziokulturelle und funktionale Qualität
  • Ökonomische Qualität
  • Ökologische Qualität
  • Prozessqualität

Innerhalb dieser vier Bereiche gibt es Unterpunkte, die anhand verschiedener Kriterien für das einzelne Bauvorhaben geprüft und validiert werden.

Vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin, in dem wir Ihr Bauvorhaben in Hinblick auf die aktuelle Förderung überprüfen 

 

Wohngebäude-Kredit 261 (KfW-Darlehensvariante)

  • Zinsbindung für alle Laufzeiten beträgt maximal 10 Jahre (!)
  • Es besteht in den ersten 10 Jahren keine (kostenfreie) Sondertilgungsoption
  • Tilgungsfreie Anlaufzeit liegt zwischen 1-5 Jahre

Zwei Formen der Finanzierung

  1. Annuitätendarlehen
    Beim Annuitäten­darlehen zahlen Sie in den ersten Jahren (tilgungsfreie Anlaufzeit) nur Zinsen – danach gleich hohe monatliche Annuitäten.
     
  2. Endfälliges Darlehen
    Beim endfälligen Darlehen zahlen Sie während der gesamten Lauf­zeit nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kreditbetrag in einer Summe zurück.


Beantragung und Auszahlung des Darlehens zum KfW-Programm 261

Die Beantragung des Tilgungszuschusses erfolgt automatisch mit der Darlehensbeantragung. Die Auszahlung des Zuschusses als einmalige Sondertilgung auf das Darlehen, erfolgt nach Eingang der Bestätigung nach Durchführung (BnD) bei der KfW nach 2, 4 oder 5 Jahren nach Darlehensgenehmigung. Die Bestätigung nach Durchführung muss spätestens 4 Monate vor Ablauf der oben genannten Fristen eingegangen sein.

Wie hoch Ihr max. Kreditbetrag für ein Effizienzhaus ist, hängt davon ab, wie energieeffizient Ihr neues Zuhause ist und wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind. Erreichen Sie die Effizienzhausstufe 40 NH, wird Ihr Bauvorhaben mit einem Kreditbetrag von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit gefördert. 

Der Tilgungszuschuss reduziert Ihren zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt die Laufzeit. Sie müssen also nicht den gesamten Betrag zurückzahlen. Der max. Tilgungszuschuss liegt aktuell bei 6.000 Euro je Wohneinheit zzgl. der Zuschuüsse für die Baubegleitung und Zertifizierung (maximal je 5.000 Euro).


Wohngebäude-Zuschuss 461 (KfW-Zuschussvariante)

Die KfW-Zuschussvariante (461) ist nicht mehr beantragungsfähig (Stand Oktober 2022). 

 

LUXHAUS
am 01.09.2023

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