KfW-Programm 297/298
Klimafreundlicher Neubau
Seit dem 20. Februar 2024 wurde das KfW-Programm “Klimafreundlicher Neubau” wieder aufgenommen. Allerdings sind zunächst nur 762 Mio. € Budget vorgesehen. Aufgrund des Budgets, empfehlen wir Ihnen, die Fördermittel frühzeitig zu beantragen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei. Jetzt Kontakt aufnehmen
Neubau-Förderung
Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude. Es wird hierbei in zwei Stufen unterschieden: Klimafreundliches Wohngebäude und Klimafreundliches Wohngebäude - mit QNG.
Ziel der neu ausgerichteten Neubauförderung ist die Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, die Verringerung des Primärenergiebedarfs in der Betriebsphase und die Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens.
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Folgende Stufen werden gefördert:
- Klimafreundliches Wohngebäude/Klimafreundliches Nichtwohngebäude
- Klimafreundliches Wohngebäude/Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG
Mit dem Zusatz QNG wird eine Effizienzhaus-Stufe gekennzeichnet, bei der zusätzlich ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus" oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium bestätigt.
Wer hat Anspruch auf die Neubauförderung?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Investoren (Auftraggeber der Maßnahme) sowie Ersterwerber (der erstmalige Käufer) von neu errichteten, förderfähigen Wohngebäuden und Wohneinheiten bzw. Nichtwohngebäuden.
Mit dem Programm 297 werden klimafreundliche Neubauten gefördert, die zur Eigennutzung gebaut oder gekauft werden. Kapitalanleger, Investoren und alle die, die Immobilie vermieten wollen, beantragen die Neubau-Förderung über das Programm 298.
Welche Kosten werden beim klimafreundlichen Neubau gefördert?
Die neue Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Krediten mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln ohne Tilgungszuschüsse.
Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten inklusive der Kosten der für den nutzungsunabhängigen Gebäudebetrieb notwendigen technischen Anlagen für das Gebäude. Förderfähig sind auch die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung einschließlich Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung.
Hierunter fällt auch die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten.
Wohngebäude
Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert, maximal
- Klimafreundliches Wohngebäude bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit.
- Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.
Kredithöchstbeträge, Laufzeit und Zinsbindung für die Kreditförderung Wohngebäude
Die Mindestlaufzeit des Kreditvertrags beträgt 4 Jahre.
Folgende Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:
- bis zu 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- bis zu 25 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
- bis zu 35 Jahre bei höchstens 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
Der Zinssatz orientiert sich für alle Antragsteller an der Kapitalmarktentwicklung und wird für die Dauer der ersten Zinsbindungsfrist festgeschrieben. Die Zinsverbilligung aus Bundesmitteln beträgt bis zu 4% p.a. des Kreditbetrages bei einer Laufzeit von 35 Jahren und 10 Jahren Zinsverbilligung.
Nichtwohngebäude
Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert, maximal
- Klimafreundliches Nichtwohngebäude bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben.
- Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 Mio. Euro pro Vorhaben.
Konditionenübersicht ab 17.09.2024 (max. Laufzeit/max. Anzahl tilgungsfreie Jahre/Zinsbindung)
Klimafreundlicher Neubau (297):
- 10/10/10: 2,67 %
- 10/02/10: 2,08 %
- 25/03/10: 2,55 %
- 35/05/10: 2,63 %
Klimafreundlicher Neubau (298):
- 10/10/10: 2,67 %
- 10/02/10: 2,08 %
- 25/03/10: 2,55 %
- 35/05/10: 2,63 %
Beantragung der Neubauförderung
Der Kreditantrag ist vor Vorhabensbeginn zu stellen. Als Beginn eines Vorhabens gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags zum Bauvorhaben.
Abweichend gilt als Vorhabensbeginn der Beginn der Bauarbeiten vor Ort, wenn vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags ein dokumentiertes Beratungsgespräch beim Finanzierungspartner oder einem Finanzvermittler zum Vorhaben stattgefunden hat.
Was ist sonst noch zu beachten?
Ein Energieeffizienz-Experte ist verpflichtend für die Beantragung und Begleitung des Vorhabens einzubinden. Bei Beantragung der Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG bzw. Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG sind zusätzlich eine QNG-Zertifizierungsstelle und ein QNG-Nachhaltigkeits-Berater einzubeziehen.
Nach Durchführung des Vorhabens muss der QNG-Nachweis dem Energieeffizienz-Experten vorgelegt werden und verbleibt bei der Hausbank und dem Kunden.
Kategorie Finanzieren