KfW-Baukindergeld: Die wichtigsten Fakten zum Baukindergeld Baukindergeld beantragen

UPDATE: Ab dem Jahr 2023 stehen keine Förder­mittel für das Bau­kinder­geld mehr zur Verfügung.

Laufende Anträge sind nicht betroffen:

  • Haben Sie Ihren Antrag schon gestellt? Dann ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert. Wir zahlen ihn aus, sobald Sie die entsprechenden Nachweise erbracht und alle Förder­voraus­setzungen erfüllt haben.
  • Haben Sie schon Ihre Nachweise eingereicht? Die Bearbeitungs­zeit für die Prüfung der Nachweis­dokumente beträgt aktuell 6-8 Wochen.

 

1. Für wen ist das KfW-Baukindergeld?

Es ist für Familien mit minderjährigen Kindern, die erstmalig ein Wohneigentum in Deutschland erwerben – das heißt: ein Haus bauen oder kaufen, eine Eigentumswohnung oder die bereits gemietete Immobilie kaufen. Der Kindergeldanspruch besteht für die Kinder, die unter 18 Jahre alt sind und ins Eigenheim mit einziehen. Maßgeblich ist der Tag der Meldebescheinigung. Wird das Kind erst danach geboren, wird es nicht bei der Förderung berücksichtigt.

 

2. Mit wie viel Baukindergeld können Familien kalkulieren? 

1.200€ pro Kind und Jahr. Der Zuschuss wird 10 Jahre lang gezahlt, was einer Summe von 12.000€ entspricht. Mit zwei Kindern dementsprechend 24.000€ und mit drei Kindern 36.000€.

 

3. Gibt es Einkommensgrenzen?

Ja, die gibt es. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor Einzug in die erworbene/ erbaute Immobilie. Für Familien mit einem Kind beträgt die Grenze 90.000 € pro Jahr, die sich aus 75.000€ zu versteuerndem Einkommen der Eltern und 15.000€ Kinderfreibetrag je Kind zusammensetzt. Bei zwei Kindern erhöht sich die Grenze entsprechend auf 105.000€.

 

4. Wirkt sich das Baukindergeld auf die Finanzierung aus?

Einzelne Banken berücksichtigen in der Einnahmen- und Ausgabenrechnung der Antragsteller bereits das Baukindergeld, sodass die Genehmigungswahrscheinlichkeit steigt. U.a. kann es sinnvoll sein, das Baukindergeld als Sondertilgung zu nutzen und so eine Verkürzung der Finanzierungslaufzeit zu erreichen.

 

5. Wann muss das Baukindergeld bei der KfW beantragt werden?

Auf Basis der aktuellen Nachfrage wird das Bau­kinder­geld nur noch bis spätestens zum Jahres­ende beantragbar sein. Wir empfehlen eine zeit­nahe Antrag­stellung, nachdem Sie in Ihr neues Zuhause einge­zogen sind und alle weiteren Förder­voraussetzungen erfüllen – nur dann können wir Ihren Antrag positiv entscheiden. Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antrag­stellung ist möglich, solange Förder­mittel verfügbar sind.

Für das Jahr 2023 stehen keine Förder­mittel mehr zur Verfügung.

Gut zu wissen: Sobald Sie Ihren Antrag gestellt haben, ist das Bau­kinder­geld bis zu unserer finalen Entscheidung für Sie reserviert.

Bitte beachten Sie die Fristen:

  • Ihre Unterschrift unter dem notariellen Kauf­vertrag, die Erteilung der Bau­genehmigung oder der frühest­mögliche Bau­beginn müssen zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 liegen.
  • Ihren Antrag auf Baukindergeld stellen Sie, nachdem Sie in Ihr neues Zuhause eingezogen sind. Hierfür haben Sie maximal sechs Monate Zeit. Hierfür haben Sie höchstens 6 Monate Zeit – spätestens jedoch bis zum 31.12.2022

 

6. Wo kann das Baukindergeld beantragt werden?

Der Antrag für das Baukindergeld kann online im KfW-Zuschussportal gestellt werden. Für weitere Fragen steht Ihnen die Hotline unter dieser Nummer: 0800 539 9006 zur Verfügung.

 

Unsere LUXHAUS Experten beraten Sie bei allen Fragen rund um aktuelle Fördermöglichkeiten

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