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KfW-Wohneigentumsprogramm 124
Wer sich mit Wohneigentum und folglich mit einer dazugehörigen Finanzierung beschäftigt, stößt irgendwann auf den Begriff "KfW-Förderung". Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, unterstützt Bauherren und Immobilienkäufer mit zinsgünstigen Darlehen bzw. Zuschüssen. Den genauen Überblick erhalten Sie unter www.kfw.de.
Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zum KfW-Wohneigentumsprogramm 124.
Wer hat Anspruch auf das KfW-Wohneigentumsprogramm 124?
Die KfW fördert mit zinsgünstigen und langfristigen Krediten den Bau oder den Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Das entscheidende Stichwort ist hier die Selbstnutzung.
Jede natürliche Person kann den Antrag hierfür stellen.
Änderungen des KfW-Wohneigentumsprogramm 124 zum 17. September 2024
Wohneigentumsprogramm (124)
10/10/10: 3,39 %
25/3/5: 3,17 %
25/3/10: 3,36 %
35/5/5: 3,17 %
35/5/10: 3,38 %
Die Nummern der jeweiligen Laufzeitbänder beschreiben jeweils max. Laufzeit / max. Anzahl tilgungsfreie Jahre / Zinsbindung.
Welche Änderungen traten bereits 2019 in Kraft?
Es gab zwei entscheidende Änderungen: zum einen wurde der maximale Kreditbetrag von 50.000€ auf 100.000€ erhöht. Zum anderen verlängerte sich die bereitstellungszinsfreie Zeit von vier Monaten und zwei Bankarbeitstage auf 12 Monate.
Was bedeutet, dass die Kreditnehmer deutlich länger, sprich nunmehr ein Jahr Zeit haben, das Darlehen abzurufen, bevor eine Bereitstellungsprovision anfällt.
Für wen lohnt sich das Wohneigentumsprogramm 124?
Die Einbindung des Programms empfiehlt sich derzeit für fast jeden Bauherrn, vor allem aber bei den Interessenten, die wenig Eigenkapital haben. Denn der Zins wird unabhängig von der Eigenkapitalquote berechnet.
Was sind die Konditionen für das KfW-124?
Die maximale Kreditlaufzeit liegt bei 25 Jahren. Der Zinssatz wird optional für die ersten 5 oder 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben. Ob Sie ein oder drei tilgungsfreie Jahre wählen – ist Ihnen selbst überlassen. Wichtig zu wissen ist, dass es keine Sondertilgungsoptionen gibt.
Seit dem 01. Juni 2023 bietet die KfW im Wohneigentumsprogramm (124) zusätzlich die folgenden beiden Laufzeitvarianten mit bis zu 35 Jahren Laufzeit ein:
- Laufzeit bis 35 Jahre, 1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre, 5 Jahre Zinsbindung (35/5/5)
- Laufzeit bis 35 Jahre, 1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre, 10 Jahre Zinsbindung (35/5/10)
Die bisherigen Laufzeitvarianten bleiben unverändert bestehen.
Welche Kosten werden bei diesem KfW-Förderprogramm berücksichtigt?
Beim Neubau sind es zum Beispiel die Kosten für das Baugrundstück, wenn der Kauf nicht länger als 6 Monate zurückliegt, oder die allgemeinen Baukosten inklusive Baunebenkosten. Auch die Ausgaben für Außenanlagen können dort eingerechnet werden.
Beim Erwerb ist es der Kaufpreis inkl. Modernisierungs-, Instandhaltungs- und Umbaukosten.
Was ist sonst noch zu beachten?
Die KfW-Förderung wird nicht bei der KfW selbst beantragt, sondern bei der gesamtfinanzierungsbegleitenden Bank. Das heißt: Sie beantragen den Kredit bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl. Wichtig ist, dass Sie den Antrag entweder bereits vor dem Beginn des Vorhabens bei dem Finanzierungsinstitut stellen, zumindest aber nachweislich die ersten Gespräche über die Finanzierung geführt haben. Als Beginn eines Vorhabens gilt zum Beispiel der Start der Bauarbeiten vor Ort oder auch der Abschluss Kaufvertrages.
Kann ich das Programm mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren?
Eine Kombination mit anderen öffentlichen Darlehen ist grundsätzlich möglich. Allerdings darf die Summe der öffentlichen Förderzusagen die förderfähigen Kosten nicht überschreiten.
Unser LUXHAUS Finanzierungsservice steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
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