Landesförderung
Hessengeld 2024
Was ist das Hessengeld?
Die hessische Landesregierung hat das Programm „11 + 1 für Hessen“ ins Leben gerufen, um Bürgerinnen und Bürger beim Ersterwerb einer selbst genutzten Immobilie (z.B. Eigenheim oder Eigentumswohnung) finanziell zu unterstützen. Bei Erwerb von Immobilien oder Grundstücken wird normalerweise eine Grunderwerbsteuer fällig, die zu den üblichen Kaufnebenkosten zählen. Durch das sogenannte Hessengeld sollen Bauherren bei der Grunderwerbssteuer entlastet werden.
Wer bekommt Hessengeld?
Das Hessengeld wird für den Kauf der ersten selbst bewohnten Immobilie vergeben, vorausgesetzt, diese befindet sich in Hessen und es wurde eine Grunderwerbsteuer für sie entrichtet. Die Förderung gilt sowohl für neu gebaute als auch für bereits bestehende Immobilien.
Was sind die Konditionen für das Hessengeld?
Die finanzielle Unterstützung durch das Hessengeld beträgt 10.000 Euro pro Käufer (max. 20.000 Euro) und für jedes Kind unter 18 Jahren, das in die neue Immobilie einzieht, werden zusätzlich 5.000 Euro gezahlt. Die Höhe der Förderung ist jedoch auf die tatsächlich entrichtete Grunderwerbsteuer begrenzt und wird in zehn gleichmäßigen Raten ausgezahlt. Ziel dieser Unterstützung ist es, die finanzielle Belastung durch die Grunderwerbsteuer zu mindern, weshalb der Förderbetrag nicht die gezahlte Grunderwerbssteuer überschreiten kann.
Hessengeld rückwirkend ab wann?
Das Hessengeld gilt rückwirkend für Käufe, die ab dem 1. März 2024 getätigt wurden. Bis zum Sommer sollen alle Einzelheiten der Förderung erarbeitet werden.
Wie muss das Hessengeld beantragt werden?
Derzeit ist es noch nicht möglich, einen Antrag auf Hessengeld zu stellen. Die Annahme von Anträgen ist für den Herbst geplant und wird ausschließlich über ein digitales Verfahren abgewickelt. Zuständig für die Abwicklung ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. Bis dahin müssen Interessenten keine weiteren Schritte unternehmen und müssen auch nicht befürchten, dass ihre Ansprüche verfallen. Wer plant, ab Herbst das Hessengeld zu beantragen, sollte sich jedoch bereits jetzt mit den erforderlichen Unterlagen vertraut machen. Zu den wesentlichen einzureichenden Dokumenten gehören Personalausweise aller Antragstellenden, der Grunderwerbsteuerbescheid inklusive Zahlungsnachweis, der notariell beglaubigte Kaufvertrag, eine Bestätigung über den Ersterwerb sowie die Eigennutzung der Immobilie und eine Einwilligung zur Nutzung der Steuerdaten.
Wo kann ich mich informieren?
Am 27. Mai wird ein Bauherren-Seminar zum Thema "Fördermittel und intelligente Finanzierungsmöglichkeiten" in unserem Musterhaus Bad Vilbel stattfinden. Dort haben Sie die Möglichkeit, alle offenen Fragen zum Hessengeld 2024 zu klären. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter www.luxhaus.de/events/badvilbel
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