KfW-Programm 431 | Zuschuss Baubegleitung
Seit 01. Juli 2021 ist das KfW-Programm 431 im Wohngebäude-Kredit 261 und Wohngebäude-Zuschuss 461 integriert!
Wichtige Information:
UPDATE 02.02.2022
Wiederaufnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für alle Anträge, die bis einschließlich 23.01.2022 gestellt wurden.
Was das konkret für Sie bedeutet, erfahren Sie hier: Link zum KfW-Homepage
Meldung 24.01.2022
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Das war heute auf der Homepage der KfW zu lesen. Damit können vorerst keine Förderanträge mehr gestellt werden. Link zur Homepage
Es ist angekündigt, dass über die Behandlung von vorliegenden, noch nicht zugesagten Anträgen sowie mögliche alternative Förderangebote zügig entschieden werden soll.
Hinweis: Für alle Kunden, die bereits eine Darlehenszusage der KfW aus dem Programm 261 sowie Ihre Antragseingangsbestätigung zum Zuschuss aus dem Programm 262 erhalten haben, bleibt die Förderung erhalten!
Für wen ist das Programm 431 geeignet?
Bei dem KfW-Programm 431 handelt es sich um einen Zuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Höhe von bis zu 4.000 Euro pro Bauvorhaben. Sie möchten ein energieeffizientes Haus bauen oder eine Immobilie energetisch sanieren und in diesem Zuge einen Baubegleiter zurate ziehen?
Dann ist das KfW-Programm 431 perfekt für Sie geeignet!
Was wird beim KfW-Programm 431 gefördert?
Ein Zuschuss für die Planung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz.
Zum Beispiel für die Kontrolle der Bauausführung und Abnahme und Bewertung der Maßnahmen.
Wer hat Anspruch auf das Programm?
Diesen Zuschuss erhält jeder, der für energetische Sanierungsmaßnahmen oder den Bau eines KfW-Effizienzhauses ein entsprechendes Förderprogramm nutzt.
Das sind im Folgenden:
Energieeffizient Sanieren – Kredit (151, 152)
Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430) – für Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus
Energieeffizient Bauen (153) – für Sie entscheidend!
Was sind die aktuellen Konditionen?
Die KfW bezuschusst 50% der angefallenen Baubegleitungskosten bis maximal 10.000€ pro Bauvorhaben. Davon erhalten Sie 50 %, also bis zu 5.000 Euro.
Für die Tätigkeiten der Baubegleitung erheben wir eine zusätzliche Kostenpauschale von 1.000 EUR. Das heißt, Sie erhalten nach Verrechnung der LUXHAUS Kosten netto einen Zuschuss von 4.000 EUR.
Wie funktioniert die Beantragung?
Schritt 1: Antrag für den Zuschuss bis spätestens Baubeginn bei der KfW stellen
Schritt 2: LUXHAUS übermittelt Ihnen die ausgefüllte Bestätigung zum Antrag 431.
Schritt 2: Sie geben die Bestätigung per Onlineportal an die KfW weiter
Schritt 3: Nach Hausübergabe bzw. nach Eingang der abschließenden Freigabe des Bauleiters erhalten Sie von uns:
- Die Bestätigung nach Fertigstellung KfW Baubegleitung 431
- Ein Schreiben zu den ausweisbaren Kosten zur Baubegleitung 431
Schritt 4: Sie laden beide Schreiben in das Onlineportal der KfW hoch
Schritt 5: Anschließend wird durch die KfW die Auszahlung des Zuschusses in die Wege geleitet
Hinweis: Sofern Sie den LUXHAUS Finanzierungsservice in Anspruch genommen haben, erledigt er die Formalitäten für Sie.
Alle Fakten des KfW-Programm 431 auf einen Blick:
Art der Förderung: Einmaliger Zuschuss am Ende des Bauvorhabens
Voraussetzungen: Kombination mit einem KfW-Programm (151,152, 153 oder 430)
Höhe des Zuschusses: 50% der Kosten des Sachverständigens, maximal 4.000€ pro Bauvorhaben
Auszahlung: Auszahlung erfolgt dann nach Abschluss des Bauvorhabens und erst ab 300 € Zuschusshöhe wird ein Zuschuss ausbezahlt
Rückzahlung: Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden
Beantragung: Direkt bei der KfW
Mehr zu den Fördermöglichkeiten erfahren Sie hier!
Kategorie Finanzieren