Energieeffizient Bauen und Sanieren

KfW-Programm 153

Das KfW-Programm 153 wird zu den Programmen 261 und 262 (für Kredite) und 461 (für den Zuschuss). 

UPDATE 02.02.2022
Wiederaufnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für alle Anträge, die bis einschließlich 23.01.2022 gestellt wurden.
Was das konkret für Sie bedeutet, erfahren Sie hier: Link zum KfW-Homepage

Meldung 24.01.2022
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Das war heute auf der Homepage der KfW zu lesen. Damit können vorerst keine Förderanträge mehr gestellt werden. Link zur Homepage
Es ist angekündigt, dass über die Behandlung von vorliegenden, noch nicht zugesagten Anträgen sowie mögliche alternative Förderangebote zügig entschieden werden soll.

Hinweis: Für alle Kunden, die bereits eine Darlehenszusage der KfW aus dem Programm 261 sowie Ihre Antragseingangsbestätigung zum Zuschuss aus dem Programm 262 erhalten haben, bleibt die Förderung erhalten!


Wer hat Anspruch auf das KfW 153?

Anspruch auf das Darlehen hat jeder, der eine Wohneinheit baut oder kauft, die mindestens den KfW-Effizienzhaus-Standard 55 hat.

Ihr Energieberater (bei LUXHAUS inklusive) informiert Sie darüber, in welcher Energieeffizienz-Einstufung sich Ihr Haus befindet.


Welche Änderungen traten zum 01. Juli 2021 in Kraft? | KfW-Programm 261, 262 und 461

Für den Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses kann sich der Tilgungszuschuss – in Abhängigkeit der der Energieeffizienzklasse - um bis zu EUR 9.750 erhöhen.

Der maximale Kreditbetrag steigt für alle Objekte mit „EE-/NH-Status“ bzw. KfW40+-Häuser um 30.000 Euro auf insgesamt 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Was Sie sonst noch wissen müssen:

Alle Bauherren, die einen Hausvertrag besitzen, der vor Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie gemäß BEG am 01.02.21 abgeschlossen wurde, können nur die alte, bis 30.06.21 gültige KfWFörderung nutzen.

Wichtig: Bis Ende Juni 2021 muss der Kreditantrag NACH Genehmigung der Gesamtfinanzierung durch die durchleitende Bank bei der KfW eingegangen sein. Bauherren, die eine Finanzierung nach dem 01.07.21 genehmigt bekommen, erhalten KEIN KfW-Darlehen „Energieeffizientes Bauen“ und somit keinen Tilgungszuschuss der KfW!

 

Seit 26. März 2021 gelten folgende Konditionen:

Energieeffizient Bauen (153):

10/10/10: + 15 BP (neu: 1,00%)

10/2/10: + 15 BP (neu: 0,90%)

20/3/10: + 15 BP (neu: 1,10%)

30/5/10: + 15 BP (neu: 1,10%)

Die Nummern der jeweiligen Laufzeitbänder beschreiben jeweils max. Laufzeit / max. Anzahl tilgungsfreie Jahre / Zinsbindung

 

Für wen lohnt sich das Förderprogramm "Energieeffizient Bauen und Sanieren"?

Das Förderprogramm lohnt sich für jeden, der ein energieeffizientes Haus baut oder erwirbt, welches mindestens ein KfW-Effizienzhaus 55 ist.

Die KfW fördert unter anderem den Neubau oder Erst­erwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus, und zwar beim Neubau die Bau- und Bauneben­kosten (ohne Grundstücks­kosten) sowie die Kosten der Beratung, Planung und Bau­begleitung.

 

Was sind die aktuellen Konditionen für das KfW-Förderprogramm 153?

1. Kredithöhe und Auszahlung

  • 120.000 Euro für jede Wohn­einheit
  • Auszahlung zu 100 %
  • Aktueller Zinssatz 0,95% p.a. bei 10 jähriger Zinssicherheit und maximaler 30jähriger Laufzeit
  • Darlehen abrufbar wahlweise in einer Summe oder in Teil­beträgen
  • Ab dem 13. Monat nach Zusage fällt eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,15 % pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Kredit­betrag an.

2. Besonders interessant für Sie: der Tilgungszuschuss

Der Tilgungs­zuschuss reduziert Ihr Darlehen. Sie müssen das Darlehen also nicht aus eigenen Mitteln vollständig zurückzahlen. Sie erhalten einen Beitrag seitens der KfW für die Rückzahlung.

Es gilt: Je besser der KfW-Effizienz­haus-Standard Ihrer neuen Immobilie, desto höher der Tilgungszuschuss.

3. Übersicht

KfW-Effizienzhaus 40 Plus

25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag

  bis zu 30.000 Euro

KfW-Effizienzhaus 40

20 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag

bis zu 24.000 Euro

KfW-Effizienzhaus 55

15 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag

bis zu 18.000 Euro

 

Jedes LUXHAUS ist serienmäßig ein KfW 55 Haus und erhält als solches mindestens 18 TEUR Tilgungszuschuss im Rahmen der Finanzierung des KfW Programms 153.
 

So funktioniert ´s: (LUXHAUS bezogen)

  • Schritt 1: Mit LUXHAUS Verkäufer Hausplanung durchführen, Energieeffizienz des Hauses planen und zusammen mit dem LUXHAUS Finanzierungsservice das Finanzierungskonzept berechnen lassen
  • Schritt 2: Jeder Bauherr benötigt eine KfW-Online-Bestätigung vom Energieberater (bei LUXHAUS inklusive)
  • Schritt 3: Gesamtfinanzierung bei finanzierender Bank beantragen
  • Schritt 4: Nach Kreditgenehmigung Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“-153 durch finanzierende Bank bei der KfW beantragen lassen
  • Schritt 5: Hausbau und Auszahlung der Darlehen
  • Schritt 6: Nach Hausfertigstellung: Ausstellung einer sogenannten „Bestätigung nach Durchführung“ mit der tatsächlichen Energieeffizienz des Hauses durch LUXHAUS Energieberater.
  • Schritt 7: Einreichung der Bestätigung über die finanzierende Bank bei der KfW.
  • Schritt 8: Nach 3-monatiger Prüfungszeit – Auszahlung des Zuschusses auf Ihr KfW-Darlehen.
     

Wichtiger Hinweis: Sollte die Energieeffizienzklasse bei Kreditbeantragung noch nicht fixiert sein, empfehlen wir bei der Beantragung die Angabe der höheren Energieeffizienz, um so u.U. den höheren Tilgungszuschuss zu sichern.

 

Was ist sonst noch interessant zu wissen?

Die Förderung der KfW 153 bezieht sich auf eine Wohneinheit d.h. sollten Sie ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder ein Doppelhaus planen, können Sie die doppelte Förderung erhalten.

Unser LUXHAUS Finanzierungsservice steht Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung. 

LUXHAUS
am 01.06.2021

Kategorie Finanzieren



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